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Abfallarten-Details

Für das Aufstellen von Containern im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Ausnahmegenehmigung zur Straßennutzung beim Ordnungsamt der Stadt einzuholen. Die dadurch entsehenden öffentlichen Abgaben sind vom Aufftraggebeber zu entrichten. Gegen eine kleine Verwaltungsgebühr kann die Abwicklung über uns erfolgen.

Mineralische Abfälle und Aushub

Bauschutt - rein mineralisch

Abfallschlüssel 170101, 170102, 170103, 170107

Zuordungswert Z1.2 gemäß Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg

zugelassene Materialien sind:
Mauerwerk, Ziegel, Dachpfannen, Randsteine, Pflastersteine, Kies, Schotter, Sand, Betonerzeugnisse, unbewehrter Beton, Stahlbeton, Fliesen, Keramik, Erde, gewachsene Steine

nicht zugelassene (auch nicht als Spurenbestandteile) sind:
Gipshaltige Produkte, wie z.B. Gipskartonplatten (Rigips), Brandschutzplatten (Promat) oder Calciumsulfatestrich, Leichtbaustoffe wie z.B. Porenbeton (Gipsbeton / Ytong), Kunststoffen, Kabel, Folien, PVC-Reste, Styropor, Eimer, Holz, Hausmüll (auch keine Vesperreste), Fäkalien (tierisch und menschlich), Spermüll, Wurzelstöcke, Reisig und Astholz, Glas, losen Metallen, Heraklithplatten (Sauerkrautmatten), Isoliermaterial jeglicher Art (KMF Mineralwolle), Teppichböden, Asphalt (Asphaltaufbruch sowie Gussasphalt teerhaltig sowie teerfrei), Papier und Kartonagen, Verbundstoffe, Verbundmaterialien, Pulverförmige Baustoffe, Zementfaserplatten asbesthaltig sowie asbestfrei (Eternitplatten und -formteile) durch Öl, Teer oder Chemikalien verunreinigtes Material, sowie alle organischen und anorganischen Stoffe, die dazu geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder der Gewässer zu verändern.

 

Altholz und Gartenabfälle

Definition Altholz

 A  I   Naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes Altholz, praktisch nicht verunreinigt
        Beispiel: Möbel aus Massivholz ohne Leimplatten

A II   Verleimtes, beschichtetes, lackiertes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der          Beschichtung  und ohne Holzschutzmittel
Beispiel: Leimholzplatten, Möbel ohne PVC-Anteile, Innentüren, Dielen

A III   Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel
Beispiel: Möbel mit PVC-Kanten oder PVC-Beschichtungen

A IV    Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz und Atholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann
Beispiel: Bahnschwellen, Leitungsmasten, Dachsparren, Fenster, Außentüren, Zäune, Gartenmöbel aus Holz

 

Definition Grünschnitt

Als Grünschnitt werden frisch geschnittene, wenig oder nicht verholzte Pflanzenreste bezeichnet, wie sie vielfach als Abfall beim Mähen oder beim Schnitt in Garten-, Landschafts-, Straßenrand- und Waldpflege anfallen. Die Spanne der Pfalnzen reicht von Gräsern über Grünsträucher bis hin zu Grünholz wie Astwerk mit einem hohen Anteil an Blättern (Laub) und saftführender Rinde.

Wir unterscheiden "Grünschnitt verholzt" und "Grünschnitt strukturlos", welcher überwiegend aus Rasenschnitt und Laub ohne Holzanteil besteht.


Definition Erdaushub

Erdaushub entsteht beispielsweise bei Aushebungen für Keller oder beim Bau von Fundamenten (Erschließung von Wohngebieten) sowie bei Straßen und Bergbauarbeiten. Erdaushub schließt alle verschiedenen Bodenarten wie Sanderde, Lehmerde, Tonerde, Kies und gewachsene Steine mit ein. Bei der Entsorgung von Erdaushub spielt ansonsten nicht dessen Struktur, sondern der Zustand eine Rolle. Unterschieden wird zwischen schadstoffunbelastetem Erdaushub sowie kontaminiertem Boden. Der Erdaushub gilt als verunreinigt, sobald er mit Wurzeln, Ästen oder weggeworfenem Verpackungsmüll durchsetzt ist. Er gilt als schadstoffbelastet, wenn der Boden durch Schwermetalle oder Giftstoffe wie Säuren und Laugen untrennbar beschmutz ist.

Gemischte Abfälle und Restmüll

Schadstoffe

Altmetalle und Schrott